EEG · KfW · Steuern · Mieterstrom

Förderungen: Allgemein

Von der Einspeisevergütung bis zum Nullsteuersatz: Die Förderung erneuerbarer Energien ruht in Deutschland auf mehreren Säulen. Hier erklären wir die Mechanismen dahinter – verständlich und ohne Kleingedrucktes zu verschweigen.

Säule 1 · Einspeisevergütung

Das EEG: 20 Jahre planbare Erlöse

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert Betreibern neuer PV-Anlagen für 20 Jahre feste Vergütungssätze je eingespeister Kilowattstunde. Die Höhe hängt von Anlagengröße, Inbetriebnahmezeitpunkt und Betriebsart ab – grundsätzlich stehen zwei Modelle zur Wahl:

ModellÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
PrinzipSolarstrom wird zuerst selbst verbraucht, nur der Überschuss fließt ins Netz.Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist.
VergütungRegulärer Vergütungssatz für die eingespeiste Strommenge.Erhöhter Vergütungssatz je Kilowattstunde als Ausgleich für den Verzicht auf Eigenverbrauch.
Wirtschaftlicher HebelEingesparter Netzstrom – meist der größere Vorteil, besonders mit Speicher und E-Auto.Maximale Einspeiseerlöse – interessant bei sehr geringem Eigenverbrauch am Standort.
Typischer EinsatzWohnhäuser und Betriebe mit relevantem Stromverbrauch vor Ort.Dachflächen ohne nennenswerten Verbrauch, z. B. Scheunen oder reine Vermietungsobjekte.

Die konkreten Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst und hängen vom Inbetriebnahmedatum ab. Welche Sätze für Ihre Anlage gelten und welches Modell sich rechnet, ermitteln wir in Ihrer individuellen Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Säule 2 · Finanzierung

KfW-Kredite: Günstig finanzieren statt teuer vorstrecken

Die staatliche KfW-Förderbank unterstützt Investitionen in erneuerbare Energien klassischerweise über zinsgünstige Kredite – für Privatpersonen, Unternehmen, Landwirte und Kommunen. Der Mechanismus ist immer ähnlich:

  • Beantragung vor Vorhabensbeginn über Ihre Hausbank – nicht direkt bei der KfW
  • Finanzierbar sind je nach Programm PV-Anlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur inklusive Installation
  • Lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre schonen die Liquidität in der Startphase
  • Kombination mit EEG-Vergütung und steuerlichen Vorteilen grundsätzlich möglich

Konditionen, Programmnummern und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig. Wir liefern Ihnen die technischen Unterlagen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen, die Ihre Bank für die Kreditprüfung benötigt – und Ihre Bank klärt die aktuellen Konditionen.

Mieterstrom: Wer Solarstrom vom eigenen Dach an Mieter im Gebäude liefert, kann unter Voraussetzungen zusätzlich den gesetzlichen Mieterstromzuschlag je gelieferter Kilowattstunde erhalten. Wie das Modell funktioniert, zeigt unsere Seite Mieterstrom.

Säule 3 · Steuerliche Rahmenbedingungen

Steuervorteile, die PV attraktiver machen

Neben Vergütung und Finanzierung hat der Gesetzgeber Photovoltaik in den letzten Jahren auch steuerlich deutlich vereinfacht. Die wichtigsten allgemeinen Regelungen:

0 % Umsatzsteuer

Für Lieferung und Installation kleinerer PV-Anlagen auf oder an Wohngebäuden gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Nullsteuersatz – Betreiber sparen die Umsatzsteuer, ohne sich mit Vorsteuerabzug und Umsatzsteuererklärungen befassen zu müssen.

Einkommensteuerbefreiung

Einnahmen aus dem Betrieb kleinerer PV-Anlagen sind unterhalb gesetzlich definierter Leistungsgrenzen von der Einkommensteuer befreit – die Anlage läuft steuerlich weitgehend „geräuschlos“ mit.

IAB für Betriebe

Unternehmen können geplante PV-Investitionen unter Voraussetzungen schon vor der Anschaffung gewinnmindernd geltend machen – der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG.

Zum IAB

Stand-Hinweis: Steuerliche Regelungen, Leistungsgrenzen und Förderprogramme ändern sich laufend; maßgeblich ist stets die im Einzelfall geltende Rechtslage. Diese Übersicht beschreibt nur allgemeine Mechanismen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung – bitte stimmen Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater ab. Die aktuelle Förderlage für Ihr Vorhaben prüfen wir gern im Rahmen Ihres Projekts.

Häufige Fragen

Förderung erneuerbarer Energien: kurz beantwortet

Lassen sich mehrere Förderungen kombinieren?

Häufig ja: EEG-Vergütung, zinsgünstige Finanzierung und steuerliche Vorteile greifen in vielen Projekten parallel. Bei Zuschüssen gilt aber oft ein Kumulierungsverbot mit anderen Zuschüssen für dieselben Kosten. Was sich in Ihrem Fall kombinieren lässt, prüfen wir projektbezogen.

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung – was ist besser?

Das hängt fast ausschließlich von Ihrem Stromverbrauch am Standort ab. Wer vor Ort nennenswert Strom verbraucht, fährt mit Überschusseinspeisung und hohem Eigenverbrauch meist besser; bei Dächern ohne Verbrauch kann die höher vergütete Volleinspeisung attraktiver sein. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.

Muss ich Förderungen vor dem Kauf beantragen?

Bei Zuschuss- und Kreditprogrammen in aller Regel ja: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Die EEG-Vergütung und steuerliche Regelungen funktionieren dagegen ohne vorherigen Antrag – hier zählen Anmeldung, Registrierung und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Werden auch Batteriespeicher gefördert?

Speicher sind in vielen Kreditprogrammen gemeinsam mit der PV-Anlage finanzierbar, und einzelne Länder und Kommunen haben immer wieder eigene Speicher-Zuschüsse aufgelegt. Ob aktuell ein Programm für Ihren Standort offen ist, prüfen wir gern – mehr zur Technik unter Speicher.

Was ist der Mieterstromzuschlag?

Wer Solarstrom vom Dach eines Wohngebäudes direkt an die Bewohner liefert, kann unter den Voraussetzungen des EEG zusätzlich zum Verkaufserlös einen gesetzlichen Zuschlag je gelieferter Kilowattstunde erhalten. Details und ein Praxisbeispiel finden Sie auf unserer Seite Mieterstrom.

Übernimmt EEFA die Antragstellung?

Wir unterstützen Sie mit allen technischen Unterlagen, Nachweisen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen und begleiten Sie durch den Prozess – von der Netzanmeldung über die Registrierung im Marktstammdatenregister bis zu den Nachweisen für Förderstellen und Banken.

Wir rechnen Ihnen die Förderlage durch

EEG, Kredit, Steuervorteil oder Zuschuss: Wir zeigen Ihnen transparent, welche Bausteine sich für Ihr Projekt lohnen – Stand heute, nicht Stand vorgestern.